- Schiedsvergleich
- ein im ⇡ Schiedsgerichtsverfahren zwischen den Parteien abgeschlossener ⇡ Vergleich (§ 1053 ZPO).
Lexikon der Economics. 2013.
Lexikon der Economics. 2013.
Schiedsvergleich — Schieds|ver|gleich, der (Rechtsspr.): durch ein Schiedsgericht bewirkter Vergleich … Universal-Lexikon
Haager Gerichtshof — Der Ständige Schiedshof (in Den Haag) (engl.: Permanent Court of Arbitration PCA; franz.: Cour permanente d arbitrage CPA) basiert auf den Haager Friedenskonferenzen von 1899 und 1907 und wurde eingerichtet zur friedlichen Beilegung… … Deutsch Wikipedia
Haager Schiedsgericht — Der Ständige Schiedshof (in Den Haag) (engl.: Permanent Court of Arbitration PCA; franz.: Cour permanente d arbitrage CPA) basiert auf den Haager Friedenskonferenzen von 1899 und 1907 und wurde eingerichtet zur friedlichen Beilegung… … Deutsch Wikipedia
Internationale Schiedsgerichtsbarkeit — Die internationale Schiedsgerichtsbarkeit ist ein zwischenstaatliches Streiterledigungsverfahren, welches auf eine für die Parteien verbindliche Entscheidung des Streits abzielt. Die Streitparteien haben die Möglichkeit, über die Rechtsgrundlage … Deutsch Wikipedia
Ständiger Schiedsgerichtshof — Der Ständige Schiedshof (in Den Haag) (engl.: Permanent Court of Arbitration PCA; franz.: Cour permanente d arbitrage CPA) basiert auf den Haager Friedenskonferenzen von 1899 und 1907 und wurde eingerichtet zur friedlichen Beilegung… … Deutsch Wikipedia
Ständiger Schiedshof — Sitz des ständigen Schiedshofs: Der Friedenspalast („Vredespaleis“), Den Haag. Der Ständige Schiedshof (in Den Haag) (engl.: Permanent Court of Arbitration – PCA; franz.: Cour permanente d’arbitrage – CPA) basiert auf den Haager… … Deutsch Wikipedia
Ständiger Schiedshof in Den Haag — Der Ständige Schiedshof (in Den Haag) (engl.: Permanent Court of Arbitration PCA; franz.: Cour permanente d arbitrage CPA) basiert auf den Haager Friedenskonferenzen von 1899 und 1907 und wurde eingerichtet zur friedlichen Beilegung… … Deutsch Wikipedia
Vergleich — I. Begriff und Charakterisierung:Vertrag, durch den der Streit über ein Rechtsverhältnis im Wege gegenseitigen Nachgebens beseitigt wird (§ 779 BGB). V. kann sowohl außergerichtlich (⇡ außergerichtlicher Vergleich) als auch vor Gericht… … Lexikon der Economics